Bauphysik/ Energieberatung

Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner für eine effiziente und wirtschaftlich unabhängige Energieberatung zur Seite. Unser Energieberater ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet und bundesweit tätig. Die Vor-Ort-Energieberatung ist vom BAFA gefördert.

Unsere Leistungen:

  • Vor-Ort-Energieberatung:
    •  Analyse des Ist-Zustandes Ihres Hauses
    • Detaillierte Berechnung des aktuellen Energiebedarfs sowie der Modernisierungsvarianten
    • Wirtschaftlichkeitsberechnung der Modernisierungsvarianten
    • Beratungsgespräch mit Berichtübergabe und Handlungsempfehlungen
  • KfW-Anträge und -Bestätigungen
  • Erstellung eines Energiebedarfsausweises (kostenfrei in Verbindung mit einer Energieberatung)
  • Stromberatung (in Verbindung mit einer Energieberatung)
  • Thermografie (Einsatz einer Wärmebildkamera)
  • Beratende Begleitung und Qualitätsmanagement bei Sanierungsmaßnahmen (gefördert vom KfW)

Eine unabhängige Energieberatung ist die Voraussetzung für die Beantragung staatlicher Fördermittel – ob Zuschüsse oder Darlehen – für Ihre energetischen Modernisierungsvorhaben.

 

 Energieausweis für Gebäude

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hauseigentümer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 01.07.09.
Durch die Einführung des Energieausweises für Altbauten soll schon bei Kauf oder Anmietung der Energiebedarf einer Immobilie abgeschätzt werden können.
Für Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstinformation dar. Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können dann auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis die nächsten Schritte im Sanierungsprozeß geplant werden (z. B. Energieberatung).

 

Unsere Leistungen:

Ausstellung des Energieausweises für Wohngebäude nach gültiger EnEV
Ausstellung des Energieausweises für Nichtwohngebäude nach gültiger EnEV
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.
Zur Erstellung eines Energieausweises können Sie die folgenden Formulare benutzen:

  • Angebotsanfrage
  • Erfassungsbogen/Auftrag für verbrauchsorientierten Energieausweis

Zusätzliche Ingenieur- und Prüfleistungen:

  • Berechnung des Heizlastbedarfs für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie landwirtschaftliche Gebäude (Ställe) zur Auslegung und Kontrolle der Heizungsanlage (Heizlastberechnung) nach DIN EN 12831 und DIN 18910
  • Wärmebrückenberechnungen mittels Finite Elemente-Programm (FEM) nach DIN EN ISO 10211 und Berechnung der Temperaturfaktors fRSi und ψ-Wertes nach DIN 4108 Beiblatt 2, Nachweis der Gleichwertigkeit
  • Lüftungskonzept, Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6
  • Blower-Door-Test: Dichtheitsprüfung an Gebäuden durch Erzegung eines Druckunterschiedes zwischen innen und außen nach DIN EN 13829
  • Gutachten zu Schimmel- und Feuchteschäden an Gebäuden
  • zerstörungsfreie Meßung des Feuchtegehaltes in Bauteilen im Mikrowellen-Feuchtemeßverfahren

Fragen beantwortet Ihnen:

Dr.-Ing. Anton Saratow

Energieberater

Tel.: (0 34 61) – 35 27 110
Fax: (0 34 61) – 35 27 167

Email: asaratow@tuev-nord.de